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   OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01   

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https://dejure.org/2002,8564
OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01 (https://dejure.org/2002,8564)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2002 - Verg 45/01 (https://dejure.org/2002,8564)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - Verg 45/01 (https://dejure.org/2002,8564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren: Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Suspensivwirkung der Beschwerde bis zur Beschwerdeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 282
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01
    Sofern - wie hier - keine neuen Tatsachen vorliegen, ist es ihr mithin verwehrt, nachträglich die Eignung und Zuverlässigkeit der Antragstellerin zu verneinen oder einschränkend zu beurteilen (OLG Jena, NZBau 2001, 39; OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 20.12.2000 - 11 Verg 1/00; vgl. auch den Rechtsprechungsbericht von Jaeger, NZBau 2001, 427, 435).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99

    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01
    Diese Gesichtspunkte sind der Antragstellerin - unwidersprochen - erst im Verlaufe des Vergabekammerverfahrens zur Kenntnis gelangt, so dass nach der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 106, 111; 155, 157) für sie nicht die Rügeobliegenhiet des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB bestand.
  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 11 Verg 1/00

    Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch beigeladenen Bieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01
    Sofern - wie hier - keine neuen Tatsachen vorliegen, ist es ihr mithin verwehrt, nachträglich die Eignung und Zuverlässigkeit der Antragstellerin zu verneinen oder einschränkend zu beurteilen (OLG Jena, NZBau 2001, 39; OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 20.12.2000 - 11 Verg 1/00; vgl. auch den Rechtsprechungsbericht von Jaeger, NZBau 2001, 427, 435).
  • VK Bund, 12.12.2001 - VK 1-45/01

    Deponierung von Baggergut

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01
    Auf den Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 12. Dezember 2001 (VK 1-45/01) bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04

    Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers

    Es handelt sich um einen zwingenden Ausschlussgrund, der vom öffentlichen Auftraggeber bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens - d.h. bis zur rechtswirksamen Zuschlagserteilung - zu beachten ist (Senat, VergabeR 2002, 282; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., A § 25 Rn. 22 a.E.).
  • VK Münster, 12.03.2003 - VK 2/03

    Eignungsbewertung der Bieter

    Dies ist bei der Bewertung der Eignungskriterien nach § 25 Nr. 2 VOL/A der Fall (so auch OLG Jena, a.a.O und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2002, Verg 45/01; VK Bund, Beschluss vom 16.11.1999, NZBau 2000, S. 107; Motzke, Pietzcker, Prieß, VOB-Kommentar, § 25 Rd. 29).

    Denn entgegen der Auffassung der Antragstellerin hat der öffentliche Auftraggeber Umstände, welche die Leistungsfähigkeit des Bieters betreffen, bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens, d.h. bis zur rechtswirksamen Zuschlagserteilung, zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2002, Verg 45/01).

    In diesen Fällen soll es der Vergabestelle - so das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 21.1.2002 (Verg 45/01) sogar verwehrt sein, nachträglich die Eignung und Zuverlässigkeit eines Bieters zu verneinen oder einschränkend zu beurteilen.

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf im Beschluss vom 21.Januar 2002 (Verg 45/01) als auch des OLG Jena, NZBau 2001, Seite 39 u.a. ist die Vergabestelle zwar grundsätzlich an eine einmal getroffene Beurteilung hinsichtlich der Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit eines Bieters gebunden.

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

    Das hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 21.1.2002 - Verg 45/01).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2003 - Verg 20/03

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    bb) Die Antragstellerin kann sich ebensowenig mit Erfolg auf die - von der Vergabekammer herangezogene - Rechtsprechung des Senats berufen, wonach der öffentliche Auftraggeber Umstände, welche die Leistungsfähigkeit des Bieters betreffen, bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens, d.h. bis zur rechtswirksamen Zuschlagserteilung, zu berücksichtigen hat (Beschluss vom 21.1.2002 - Verg 45/01).

    Sie ist nach Treu und Glauben im Allgemeinen gehindert, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens von ihrer ursprünglichen Beurteilung abzurücken und bei unveränderter Sachlage die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters nunmehr zu verneinen (Senat, a.a.O.; Beschluss vom 4.12.2002 - Verg 45/01; OLG Jena, NZBau 2001, 39, 40; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2000 - 11 Verg 1/00; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.2.2003 - X ZB 43/02 Umdruck Seite 19).

  • OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 2 Verg 10/02

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angabe der Auftragskriterien im VOF-Verfahren;

    Das Gleiche wird für § 25 VOL/A angenommen (OLG Düsseldorf VergabeR 02, 282, 284; mit Anm. Hartung hierzu a.a.O. 02, 284, 285; Noch in Müller-Wrede, VOL/A (2001), § 25, 67 und 68).
  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2004 - VK-SH 19/04

    Nachunternehmer-Erklärung notwendig, auch wenn Formular fehlt

    Dagegen, dass darin bereits ein Vergaberechtsverstoß wegen einer mangelhaften Eignungsprüfung zu sehen ist, spricht, dass die Eignungsprüfung bis zur Zuschlagserteilung erfolgen kann, also auch noch nach Absendung des Informationsschreibens nach § 13 VgV (Reidt/Stickler/Glahs, a.a. § 97 GWG, Rn. 14, ,,die Eignung muss bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens vorliegen"; OLG Düsseldorf v. 21.01.2002, Verg 45/01, ,,der öffentliche Auftraggeber hat Umstände, welche die Leistungsfähigkeit des Bieters betreffen, bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens, d.h. bis zur (rechtswirksamen) Zuschlagserteilung, zu berücksichtigen"; OLG Düsseldorf v. 18.07.2001; Az.: Verg 16/01, VergabeR 2001, S. 419 (422); VK Münster v. 12.03.2003, Az.: VK 02/03).

    Nach Auffassung der Kammer sollte diese Vorgehensweise allerdings auf Fälle beschränkt bleiben, bei denen die Vergabestelle erst nach Absendung des Informationsschreibens nach § 13 VgV von neuen Tatsachen Kenntnis erlangt, die die Eignung eines Bieters betreffen und auf Grund dessen oder auf Grund eines Rügeschreibens gezwungen ist, erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen (so auch die Fälle OLG Düsseldorf v. 21.03.2002, Az.: Verg 45/01; VK Münster v. 12.03.2003).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 48/04

    Eignung einer Bietergemeinschaft

    Es handelt sich um einen zwingenden Ausschlussgrund, der vom öffentlichen Auftraggeber bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens - d.h. bis zur rechtswirksamen Zuschlagserteilung - zu beachten ist (Senat VergabeR 2002, 282; Senat NZBau 2004, 460; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., Teil A, § 25 Rn. 22 a.E.).
  • VK Bund, 11.03.2004 - VK 1-151/03

    Instandhaltung und Pflege von Hardware und Software

    Die Ag war nämlich nicht daran gehindert - bei Vorliegen entsprechender Zweifel sogar verpflichtet (s. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.1.2002, Verg 45/01) -, jederzeit erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - Verg 41/02

    Eignung, Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung

    Solche (neuen) Umstände, welche die Leistungsfähigkeit des Bieters betreffen, hat der öffentliche Auftraggeber bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens, also bis zur rechtswirksamen Zuschlagserteilung, zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 21.1.2002 - Verg 45/01) .
  • VK Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - VK 2-18/13

    Tariftreueerklärung statt Mindestlohnerklärung abgegeben: Ausschluss zwingend!

    Zwar ist es anerkannt, dass ein Antragsteller Vergaberechtsverstöße, die ihm erst während eines bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahren bekannt werden, unmittelbar zum Gegenstand des Verfahrens machen soll (Summa in: jurisPKVergR (online), 4. Auflage, Stand: 07.10.2013, § 107 GWB, Rdnr. 156; OLG Koblenz, Beschl. v. 26.10.2005, Verg 4/05; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.01.2002, Verg 45/01), etwa wenn er erst durch Einsicht in die Vergabeakten auf weitere Vergaberechtsverstöße aufmerksam wird und diese sodann in das bereits laufende Nachprüfungsverfahren einbringt.
  • VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05

    Veränderungen in der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft

  • VK Münster, 04.12.2003 - VK 21/03

    Umfang der Überprüfung im Nachprüfungsverfahren

  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2003 - VK-SH 21/03

    Nur Maßnahmen der Vergabestelle können geprüft werden!

  • VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02

    Betriebe der öffentlichen Hand als Bewerber/Bieter

  • VK Hamburg, 17.12.2002 - VgK FB 3/02

    Ordnungsgemäße Rüge

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2006 - 3 VK 9/06

    Nichtberücksichtigung eines Angebots wegen eines "Finanzierungsvorbehalts";

  • VK Bund, 08.12.2009 - VK 2-219/09

    Lieferung von Kontrastmitteln

  • VK Brandenburg, 26.08.2005 - 1 VK 49/05

    Mitnahme von vertraulichen Unterlagen rechtfertigt Ausschluss

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